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   OVG Sachsen, 13.07.2012 - 5 B 218/12   

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https://dejure.org/2012,26217
OVG Sachsen, 13.07.2012 - 5 B 218/12 (https://dejure.org/2012,26217)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 13.07.2012 - 5 B 218/12 (https://dejure.org/2012,26217)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 13. Juli 2012 - 5 B 218/12 (https://dejure.org/2012,26217)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    SächsKAG § 17, § 18, § 19 Abs. 1
    Abwasserbeitrag, Eingemeindung, Ersetzung bestehendem Ortsrecht, Teilflächenabgrenzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (8)

  • OVG Sachsen, 23.10.2012 - 5 B 235/12

    Abwasserbeitrag, Teilflächenabgrenzung, Streuobstwiese

    Insoweit korrespondiert § 19 Abs. 1 SächsKAG mit § 18 Abs. 1 SächsKAG, der jedes Grundstück seiner baulichen oder sonstigen Nutzungsmöglichkeit entsprechend der Beitragspflicht unterwirft (SächsOVG, Beschl. v. 13. Juli 2012 - 5 B 218/12 -, Rn. 14).

    9 Abzugrenzen sind lediglich Flächen, die aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen baulich nicht genutzt werden können, wenn auf der verbleibenden bebaubaren Grundstücksfläche das durch die gesamte Grundstücksfläche bestimmte zulässige Maß an baulicher Nutzung nicht vollständig verwirklicht werden kann (SächsOVG, Urt. v. 13. April 1999, SächsVBl. 1999, 271; SächsOVG, Beschl. v. 13. Juli 2012 - 5 B 218/12 -, Rn. 15).

  • OVG Sachsen, 26.08.2015 - 5 A 786/13

    Sicherheitsneugründung; Umlageregelung ; Äquivalenzprinzip; Kostenerstattung;

    Abzugrenzen sind deshalb nach § 19 Abs. 1 SächsKAG nur solche Teilflächen, die aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht bebaut werden können, wenn wegen ihrer eingeschränkten Bebaubarkeit auf der verbleibenden bebaubaren Grundstücksfläche das durch die gesamte Grundstücksfläche bestimmte zulässige Maß an baulicher Nutzung nicht vollständig verwirklicht werden kann (SächsOVG, Urt. v. 17. Juli 2013 - 5 A 150/11 -, juris Rn. 34; SächsOVG, Beschl. v. 23. Oktober 2012 - 5 B 235/12 -, juris Rn. 8/9; SächsOVG, Beschl. v. 13. Juli 2012 - 5 B 218/12 -, juris Rn. 19/20; SächsOVG, NK- Urt. v. 13. April 1999, SächsVBl.
  • OVG Sachsen, 17.07.2013 - 5 A 150/11

    Gerechte Verteilung der Beitragslast aufgrund des Nutzflächenmaßstabs bei

    Abzugrenzen sind deshalb nach § 19 Abs. 1 SächsKAG nur solche Teilflächen, die aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht bebaut werden können, wenn wegen ihrer eingeschränkten Bebaubarkeit auf der verbleibenden bebaubaren Grundstücksfläche das durch die gesamte Grundstücksfläche bestimmte zulässige Maß an baulicher Nutzung nicht vollständig verwirklicht werden kann (SächsOVG, Beschl. v. 23. Oktober 2012 - 5 B 235/12 -, juris Rn. 8/9; SächsOVG, Beschl. v. 13. Juli 2012 - 5 B 218/12 -, juris Rn. 19/20; SächsOVG, NK-Urt. v. 13. April 1999 - 2 S 627/95 -, SächsVBl. 1999, 271 [272]; SächsOVG, Urt. v. 20. August 1998 - 2 S 105/98 -, JbSächsOVG 6, 223 [233 ff., insbes. 236/237]).
  • OVG Sachsen, 17.06.2015 - 5 A 483/13

    Schmutzwasserbeitrag, Streuobstwiese, Biotopkartierung, bauakzessorische Nutzung,

    In diesem Fall ist eine Teilflächenabgrenzung dann vorzunehmen, wenn auf der verbleibenden bebaubaren Grundstücksfläche das durch die gesamte Grundstücksfläche bestimmte zulässige Maß an baulicher Nutzung nicht vollständig verwirklicht werden kann (st. Rspr. des Senats, vgl. SächsOVG, Beschl. v. 13. Juli 2012 - 5 B 218/12 -, juris Rn. 19/20; Beschl. v. 23. Oktober 2012 - 5 B 235/12 -, juris Rn. 8/9).
  • OVG Sachsen, 22.02.2016 - 5 A 340/15

    Antrag auf Zulassung der Berufung (abgelehnt); ernstliche Zweifel, Divergenz,

    Abzugrenzen sind deshalb nach § 19 Abs. 1 SächsKAG nur solche Teilflächen, die aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht bebaut werden können, wenn wegen ihrer eingeschränkten Bebaubarkeit auf der verbleibenden bebaubaren Grundstücksfläche das durch die gesamte Grundstücksfläche bestimmte zulässige Maß an baulicher Nutzung nicht vollständig verwirklicht werden kann (SächsOVG, Urt. v. 26. August 2015, SächsVBl. 2016, 30 Rn. 46; Urt. v. 17. Juli 2013 - 5 A 150/11 -, juris Rn. 34; Beschl. v. 23. Oktober 2012 - 5 B 235/12 -, juris Rn. 8/9; Beschl. v. 13. Juli 2012 - 5 B 218/12 -, juris Rn. 19/20; NK-Urt. v. 13. April 1999, SächsVBl. 1999, 271, 272; Urt. v. 20. August 1998, JbSächsOVG 6, 223, 233 ff., insbes. 236/237).
  • OVG Sachsen, 15.01.2016 - 5 A 529/13

    Schmutzwasserbeitrag; Voraussetzungen der Teilflächenabgrenzung; überschlägige

    Abzugrenzen sind deshalb nach § 19 Abs. 1 SächsKAG nur solche Teilflächen, die aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht bebaut werden können, wenn wegen ihrer eingeschränkten Bebaubarkeit auf der verbleibenden bebaubaren Grundstücksfläche das durch die gesamte Grundstücksfläche bestimmte zulässige Maß an baulicher Nutzung nicht vollständig verwirklicht werden kann (SächsOVG, Urt. v. 26. August 2015 - 5 A 786/13 -, juris Rn. 46; Urt. v. 17. Juli 2013 - 5 A 150/11 -, juris Rn. 34; Beschl. v. 23. Oktober 2012 - 5 B 235/12 -, juris Rn. 8/9; Beschl. v. 13. Juli 2012 - 5 B 218/12 -, juris Rn. 19/20; NK-Urt. v. 13. April 1999, SächsVBl. 1999, 271, 272; Urt. v. 20. August 1998, JbSächsOVG 6, 223, 233 ff. [insbes. 236/237]).
  • VG Dresden, 22.01.2013 - 2 K 1038/11

    Rechtmäßigkeit der Erhebung eines erneuten Schmutzwasserbeitrags für ein

    Insoweit korrespondiert § 19 Abs. 1 SächsKAG mit § 18 Abs. 1 SächsKAG, der jedes Grundstück seiner baulichen oder sonstigen Nutzungsmöglichkeit entsprechend der Beitragspflicht unterwirft (vgl. SächsOVG, B. v. 23.10.2012 - 5 B 235/12 -, [...]; B. v. 13.07.2012 - 5 B 218/12 -, [...]).
  • OVG Sachsen, 17.07.2013 - 5 A 823/11

    Teilflächenabgrenzung, Billigkeitsmaßnahmen, Kleinsiedlungsgebiet,

    Abzugrenzen sind deshalb nach § 19 Abs. 1 SächsKAG nur solche Teilflächen, die aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht bebaut werden können, wenn wegen ihrer eingeschränkten Bebaubarkeit auf der verbleibenden bebaubaren Grundstücksfläche das durch die gesamte Grundstücksfläche bestimmte zulässige Maß an baulicher Nutzung nicht vollständig verwirklicht werden kann (SächsOVG, Beschl. v. 23. Oktober 2012 - 5 B 235/12 -, juris Rn. 8/9; SächsOVG, Beschl. v. 13. Juli 2012 - 5 B 218/12 -, juris Rn. 19/20; SächsOVG, NK-Urt. v. 13. April 1999 - 2 S 627/95 -, SächsVBl. 1999, 271 [272]; SächsOVG, Urt. v. 20. August 1998 - 2 S 105/98 -, JbSächsOVG 6, 223 [233 ff., insbes. 236/237]).
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